Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt – vereinfacht ausgedrückt – die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat oder von ihm beauftragter Organe bzw. Personen und dem Bürger. Neben allgemein regelnden Gesetzen, dem so genannten „allgemeinen Verwaltungsrecht“, gibt es eine Vielzahl weiterer Gesetze, Verordnungen und Satzungen zur umfassenden Regelung spezieller Fachgebiete (so genanntes „besonderes Verwaltungsrecht“). Von A wie Aufenthaltsgenehmigung über B wie Baugenehmigung bis hin zum beispielsweise Wohngeldanspruch wird anhand einzelgesetzlicher Spezialvorschriften in der Regel die Rechtmäßigkeit behördlichen Handelns geprüft.